Die OAK-Alpen werden in zwei verschiedenen Formen bewirtschaftet:
Auflagealpen (mit 130 Einheiten die häufigste Form): Der Tierhalter zahlt dem Älpler für die Aufsicht und Pflege der Tiere den Gaumerlohn und der OAK die Viehauflage (Auftriebsentgelt). Das Auftriebsentgelt ist die Entschädigung für das auf der Alp gefressene Gras (Futtergeld). Von den 131 Auflagealpen werden deren 9 mit angestellten Älplern durch die OAK selber bewirtschaftet (Eigenbewirtschaftung).
Pachtalpen (25 Einheiten): Bei dieser Form erfolgt die Verpachtung der Alpweiden gemäss landwirtschaftlicher Gesetzgebung.