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OBERALLMEINDKORPORATION SCHWYZ

Strassen

wir legen Wert auf eine intakte Infrastruktur

Unsere Strassen

Im Jahr 1836 übernahm die OAK bei der Güterausscheidung zwischen dem Kanton und den Korporationen einen beachtlichen Teil des traditionellen Wegnetzes. Schritt für Schritt wurden wichtige Verbindungen von der OAK zeitgemäss ausgebaut. So entstanden unter anderem die Strassen auf die Holzegg, die Ibergeregg und den Pragel. Die Motorisierung machte Dutzende von Erschliessungsstrassen nötig, welche von der OAK gebaut und unterhalten wurden. Aufgrund der Nutzungsänderungen konnte die OAK einige Strassen der öffentlichen Hand abgeben. Zahlreiche Strassen wurden auch von Flurgenossenschaften erstellt, bei denen die OAK nicht selten den Löwenanteil der Kosten trägt.

220 km Strassen im Eigentum der OAK
225 km Strassen bei Flurgenossenschaften


Waldstrassen

Als Waldstrassen im forstrechtlichen Sinne gelten Strassen im Waldareal, die der Bewirtschaftung und Erhaltung des Waldes dienen und in Bezug auf Ausbau und Linienführung den forstwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen.

Das öffentlich-rechtliche Fahrverbot für Motorfahrzeuge gilt im Wald und auf Waldstrassen seit dem 1. Januar 1993 generell, auch ohne entsprechende Signalisation. Signalisationstafeln dienen lediglich der Veranschaulichung.

Wald und Waldstrassen dürfen grundsätzlich nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Bund und Kanton haben jedoch im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weitere Ausnahmen definiert. Diese sind im Kanton Schwyz in den Weisungen des Umweltdepartements zum Fahrverbot auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten festgehalten.

 


Alp- und landwirtschaftliche Strassen

Bei den Alpstrassen gilt grundsätzlich dasselbe wie bei den Waldstrassen. Die Nutzung dient ausschliesslich der Alp- und Landwirtschaft, private Nutzung ist verboten.

Bei Alp- und landwirtschaftlichen Strassen, welche Verkehr zulassen, gilt offener Weidegang. Die Haftung von Schäden an Autos wird abgelehnt.


Fahrbewilligungen

In Ausnahmenfällen können das Amt für Wald und Natur sowie Flurgenossenschaften Fahrbewilligungen ausstellen.

  • Amt für Wald und Natur, Bahnhofstrasse 9, Postfach 1184, 6431 Schwyz,
    041 819 18 35
  • Torstrasse, zum Besuch der Älpler muss im Eigeliswald eine Fahrbewilligung gelöst werden
  • Flurgenossenschaft Stoosstrasse, Kasse bei Giezenenbrücke, 6436 Ried (Muotathal)