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Oberallmeindkorporation Schwyz

Parkplatz Ibergeregg

Allgemeines

Das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Parkplatzareal Passhöhe Ibergeregg sowie dem Parkplatz Schijenwald und den Parkplätzen vor der Passhöhe Richtung Schwyz, auf GB 2435 und GB 4934 Gemeinde Schwyz, wird örtlich und zeitlich geregelt. Am 11. April 2011 sowie am 20. August 2021 hat das Bezirksgericht Schwyz die offizielle Bewilligung zur Einführung der Parkplatzbewirtschaftung verfügt.

Das Parkieren ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gegen Gebühr oder mit Dauerparkberechtigung erlaubt. Die Bewirtschaftung erfolgt mit zentralen Ticketautomaten und digital per App. In der Zeit zwischen 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr kann das Fahrzeug unbegrenzt und ohne Entrichtung einer Parkgebühr abgestellt werden.

Die erworbene Parkierungsbewilligung begründet keine Haftpflicht von Seiten der OAK Schwyz als Grund- und Werkeigentümerin für zugefügte Beschädigungen des Fahrzeuges während der Benützung der Parkplätze auf der Ibergeregg. Insbesondere wird während der Sömmerung jegliche Haftung infolge weidendem Vieh abgelehnt. 

Parkgebühren

Gebührenpflichtig 07.00 – 19.00 Uhr
Im Winter dürfen nachts nur die dafür gekennzeichneten Parkplätze benutzt werden.

Preise für Kurzparkierer
1 Stunde gratis (Registrierung auch bei Gratiszeit anwenden) 
Ab 1 Stunde    Fr. 0.10/3min
2 Stunden       Fr. 2.00
Ab 2 Stunden Fr. 0.10/6min
3 Stunden       Fr. 3.00
4 Stunden       Fr. 4.00
5-12 Stunden  Fr. 5.00
Jeder weitere Tag + Fr. 6.00

Preise für Dauerparkberechtigungen
1 Woche (7 Tage )                          Fr. 30.–
1 Monat                                           Fr. 60.–
6 Monate                                        Fr. 120.–
12 Monate                                       Fr. 200.–

Preise für Spezial Dauerparkberechtigungen
Wintersaisonkarte Spezial, nur Ibergeregg 1)                         Fr. 70.–
Wintersaisonkarte Spezial, Ibergeregg und Hand 1)             Fr. 80.–
6 Monate Gastro 2)                                                                      Fr. 70.–
12 Monate Gastro 2)                                                                     Fr. 120.–             

Die Wintersaisonkarte ist nur gültig zwischen 01. Dezember bis 31. März oder während des Skibetriebes.

1) Beim Kauf einer Skisaisonkarte Ibergeregg, 9 Skilifte, Mythenregion, Hoch-Ybrig+ oder Swiss Knife Valley

2) Eigentümer und Personal der Gastrobetriebe im Ibergeregg-Gebiet erhalten vergünstigte Dauerparkberechtigungen.

 Car und Motorräder
Cars dürfen auf dem südwestlichen Parkplatz ohne Kostenfolge geparkt werden.
Motorräder können gratis auf den dafür gekennzeichneten Flächen (Liegenschaft Nr. 3178) abgestellt werden.

Berechtigungen

Die Parkgebühren für Kurzparkierer können am Automaten mit Münzen oder über die App von Twint, Parkingpay und Easypark beglichen werden.

Die Parkgebühren für Dauerparkberechtigungen können über die App von Twint, Parkingpay und Easypark käuflich erworben werden. Ebenfalls können bei der OAK Schwyz, Brüöl 2, Schwyz, Tel. 041 818 50 60, oder auf www.oak-schwyz.ch beantragt werden. Die Berechtigungen werden gegen Rechnung erteilt, die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Die Parkgebühren für Spezial Dauerparkberechtigungen können aussschliesslich bei der OAK Schwyz, Brüöl 2, Schwyz, Tel. 041 818 50 60, oder auf www.oak-schwyz.ch‚ beantragt werden. Die Berechtigungen werden gegen Rechnung erteilt, die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

Die Dauerparkberechtigungen werden auf den Tag genau ausgestellt, sind persönlich auf ein Autokennzeichen zugelassen und nicht übertragbar. Der Berechtigte wird digital mit dem Autokennzeichen bei der OAK Schwyz erfasst. Die Dauerparkberechtigung kann wiederkehrend aktiviert und angepasst werden. Es erfolgen keine Rückerstattungen von bereits bezahlten Parkgebühren.

Falls die Parkfelder oder Teile davon vorübergehend nicht benutzt werden können (z.B. grosser Schneefall, Elementarschäden, etc.) sind die Fahrzeughalter nicht berechtigt, Parkgebühren zurück zu fordern.

Bezahlung der Parkgebühr digital

Parkplatz Ibergeregg

Kontakt / Bestellung

Auskünfte oder Bestellungen zu unseren Dauerparkberechtigungen erteilt Ihnen:

Silvan Betschart
Sachbearbeiter Bau
Telefon 041 818 50 69